4you immobilien e.k

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma 4you Immobilien e.k.

Inhaberin: Gabriele Angela Gallinat

1. Unsere Dienstleistung wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend genannten Bedingungen angeboten. Die AGB erlangen spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistung Gültigkeit.

2. Das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

3. Die der Firma 4you Immobilien e.k. gemachten Angaben zur Immobilie basieren auf uns erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Objekt anderweitig verkauft / vermietet wird.

4. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von der Firma 4you Immobilien e.k. weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr

5. Ist dem Auftraggeber (Angebotsempfänger, Interessent) die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Firma 4you Immobilien e.k. unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, unter Angabe des Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

6. Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, oder dem Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma 4you Immobilien e.k. ist eine Maklergebühr verdient und sofort zur Zahlung fällig. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung der Immobilie zu zahlen. Die Firma 4you Immobilien e.k. hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne die Anwesenheit der Firma 4you Immobilien e.k., so ist ihm vom Auftraggeber Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.


Die vereinbarte Entrichtung unserer Maklercourtage ist wie folgt:

6.1 Bei Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe, Kapitalanlagen etc.). Vom erzielten Gesamtkaufpreis nach notarieller Beurkundung vom Käufer, das heißt 5,95 % inkl. MwSt.


6.2 Wohnraumvermietung: ( Wohnungen, Häuser) Das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter, das heißt 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt..


6.3 Sonstige gewerbliche Vermietung: (Mietverträge u.a. von Gewerbeflächen, Büros, ) vom Nutzer,: bei Vertragsabschluss der Nettomiete, das hei0t 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.

6.4 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.


6.5. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt, oder über die nach gewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt, oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.


7. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermarktung in Auftrag gegeben wurde, gilt dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde

8. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung aus­lösende Handlung begangen worden ist. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.

9. Wie im Allgemeinen üblich, ist es eine Pflicht des Auftraggebers, die Firma 4you Immobilien e.k. unverzüglich über eine Änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet sich die Firma 4you Immobilien e.k., den Auftraggeber unverzüglich über eine Veränderung der Marktlage oder über eine Veränderung der Vermarktungschancen zu informieren. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma 4you Immobilien e.k. zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

10. Die der Firma 4you Immobilien e.k. darf auch für andere Auftraggeber gleichzeitig tätig werden. Die Firma 4you Immobilien e.k. ist berechtigt, bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen.

11 Für die Bonität der von uns vermittelten Kunden übernehmen wir keine Haftung.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

Gerichtsstand ist Frankfurt.

 

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